Seit dem Jahr 2019 bietet das Bundesfinanzministerium mit einem neu verabschiedeten Verwaltungserlass verschiedene Möglichkeiten, eine Personengesellschaft steuerneutral auseinanderzusetzen, also das Ausscheiden von Gesellschaftern zu gestalten.

Bislang war es so, dass nur bei Beendigung der Personengesellschaft Begünstigungen in Betracht kamen; das Ausscheiden einzelner Gesellschafter bei Fortbestand genügte zunächst nicht. Durch den neuen Verwaltungserlass wird jedoch diese Beschränkung aufgehoben und auch die sog. unechte Realteilung begünstigt.

Grundsätzlich ist die Differenz zwischen dem Kapitalkonto sowie derjenigen Bar- oder Sachabfindung, die ein ausscheidender Gesellschafter erhält, zu versteuern. Die neue Verwaltungsmeinung ermöglicht hingegen unter verschiedenen Voraussetzungen eine steuerneutrale Auseinandersetzung und Weiterführung. Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Vermögens der Personengesellschaft im Betriebsvermögen des Ausscheidenden fortgeführt wird.

Gerne beraten wir Sie an unserem Standort in Öhringen zu den neuen Gestaltungsoptionen.